ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Johorse Europe
E-Mail: service@johorse.eu
Website: www.johorse.eu

Definitionen

1. Johorse Europa: Johorse Europe | RP van der Lingen, mit Sitz in Simmerath, Deutschland.
2. Kunde: die Partei, mit der Johorse Europe einen Vertrag geschlossen hat.
3. Parteien: Johorse Europe und Kunde gemeinsam.
4. Verbraucher: ein Kunde, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, die zu privaten Zwecken handelt.

Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aktionen, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von
Dienstleistungen oder Produkte von oder im Namen von Johorse Europe.
2. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
3. Die Parteien schließen ausdrücklich die Anwendbarkeit ergänzender und/oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Kunden oder von Dritten.

Preise

1. Alle von Johorse Europe verwendeten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und exklusive sonstiger Kosten wie
Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart
sonst.
2. Johorse Europe ist berechtigt, alle Preise für seine Produkte oder Dienstleistungen, die in seinem Shop, auf seiner Website oder
ansonsten jederzeit.
3. Erhöhungen der Einstandspreise von Produkten oder Teilen davon, die Johorse Europe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte
Die Unterbreitung eines Angebots oder der Abschluss einer Vereinbarung können zu Preiserhöhungen führen.
4. Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag infolge einer Preiserhöhung gemäß Absatz 3 zu kündigen,
es sei denn, die Erhöhung ist das Ergebnis einer gesetzlichen Regelung.
5. Der Preis für die Dienstleistungen wird von Johorse Europe auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeitsstunden festgelegt.
6. Der Preis wird nach den üblichen Stundensätzen von Johorse Europe berechnet, gültig für den Zeitraum, in dem er
Es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
7. Haben sich die Parteien auf einen Gesamtbetrag für eine von Johorse Europe erbrachte Leistung geeinigt, handelt es sich dabei immer um einen Richtpreis,
es sei denn, die Parteien haben sich ausdrücklich und schriftlich auf einen Festpreis geeinigt, von dem nicht abgewichen werden kann.
8. Johorse Europe ist berechtigt, bis zu 10% des Zielpreises abzuweichen.
9. Übersteigt der Zielpreis 10%, muss Johorse Europe dem Kunden rechtzeitig mitteilen, warum ein höherer Preis verlangt wird.
gerechtfertigt.
10. Übersteigt der Richtpreis 10%, hat der Kunde das Recht, den Teil des Auftrags zu stornieren, der den Richtpreis übersteigt.
um 10%.
11. Johorse Europe hat das Recht, die Preise jährlich anzupassen.
12. Johorse Europe wird dem Kunden Preisanpassungen vor dem Zeitpunkt mitteilen, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird.
wirksam.
13. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Johorse Europe zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

Zahlungen und Zahlungsfrist

1. Johorse Europe kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% des vereinbarten Betrages verlangen.
2. Der Kunde muss den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bezahlt haben.
3. Die Zahlungsfristen gelten als tödliche Zahlungsfristen. Das heißt, wenn der Kunde den vereinbarten Betrag nicht bezahlt hat
spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist, gerät er rechtlich in Verzug, ohne dass Johorse Europe die
Kunden zu mahnen oder ihn in Verzug zu setzen.
4. Johorse Europe behält sich das Recht vor, die Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine angemessene
Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte.

Folgen des Zahlungsverzugs

1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Johorse Europe berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% pro Monat zu berechnen.
für nicht-kommerzielle Transaktionen und 8 % Zinsen pro Monat für kommerzielle Transaktionen ab dem Tag, an dem die
Kunde ist in Verzug, wobei ein Teil eines Monats für einen ganzen Monat gezählt wird.
2. Wenn der Kunde in Verzug ist, hat er auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu tragen und kann verpflichtet sein, alle
Entschädigung an Johorse Europa.
3. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Erstattung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
4. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, kann Johorse Europe seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Zahlungsverpflichtung.
5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs im Namen des Kunden werden die Forderungen von
Johorse Europe an den Kunden sind sofort fällig und zahlbar.
6. Verweigert der Besteller die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Johorse Europe, so ist er dennoch verpflichtet
den vereinbarten Preis an Johorse Europe zu zahlen.

Recht auf Verwertung von Waren

1. Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist Johorse Europe berechtigt, das Rückforderungsrecht in Bezug auf die
unbezahlte Produkte, die an den Kunden geliefert werden.
2. Johorse Europe macht das Rückforderungsrecht durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.
3. Sobald der Kunde über das geltend gemachte Rückforderungsrecht informiert wurde, hat er unverzüglich die
die betreffenden Produkte an Johorse Europe zu liefern, es sei denn, die Parteien treffen diesbezüglich eine andere Vereinbarung.
4. Die Kosten für die Abholung oder Rücksendung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

Recht auf Widerruf

1. Ein Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen,
vorausgesetzt, dass:

  • das Produkt nicht verwendet wurde
  • der Kauf betrifft keine dringende Reparatur (Auftrag zur Reparatur)
  • es sich nicht um eine Dienstleistung handelt, die mit Zustimmung des Kunden innerhalb der 14 Kalendertage vollständig erbracht wird
    Tage Widerrufsrecht und der Verbraucher hat nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet

2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit von 14 Tagen beginnt zu laufen:

    • am Tag, nachdem der Verbraucher das letzte Produkt oder einen Teil der Bestellung erhalten hat</li
    • sobald der Verbraucher das erste Produkt eines Abonnements erhalten hat
    • sobald der Verbraucher zum ersten Mal eine Dienstleistung erworben hat
    • sobald der Verbraucher den Kauf von digitalen Inhalten über das Internet bestätigt hat

3. Der Verbraucher kann sein Rücktrittsrecht über service@johorse.eu mitteilen, wenn er das Rücktrittsformular verwendet, das
kann über die Website von Johorse Europe, www.johorse.eu, heruntergeladen werden.
4. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach der Belehrung über sein Widerrufsrecht an Johorse Europe zurückzusenden.
nach Ablauf dieser Frist erlischt sein Widerrufsrecht.

Rückerstattung der Lieferkosten

1. Wenn die Anschaffungskosten und alle anderen Kosten (z. B. Lieferkosten) nach dem Gesetz erstattungsfähig sind,
Johorse Europe erstattet dem Verbraucher diese Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der fristgerechten Berufung auf das Recht der
Widerruf, sofern der Verbraucher das Produkt rechtzeitig an Johorse Europe zurückgeschickt hat.
2. Die Kosten für die Rücksendung werden von Johorse Europe nur erstattet, wenn die komplette Bestellung zurückgeschickt wird.
Erstattung der Rückführungskosten

Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und sendet die gesamte Bestellung fristgerecht zurück, sind die Kosten für die Rücksendung der
vollständige Bestellung geht zu Lasten des Verbrauchers.

Aussetzung der Verpflichtungen durch den Kunden

Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen.

Recht auf Zurückbehaltung

1. Johorse Europe kann sich auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und in diesem Fall die von Johorse Europe verkauften Produkte zurückbehalten
bis der Kunde alle offenen Rechnungen gegenüber Johorse Europe beglichen hat, es sei denn, die
der Kunde eine ausreichende Sicherheit für diese Zahlungen geleistet hat.
2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch auf Grund früherer Verträge, aus denen der Kunde noch Forderungen hat.
Zahlungen an Johorse Europe.
3. Johorse Europe haftet niemals für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.
des Titels.

Abrechnung

Der Kunde verzichtet darauf, seine Forderungen gegenüber Johorse Europe mit einer Forderung an Johorse Europe zu verrechnen.
Eigentumsvorbehalt
1. Johorse Europe bleibt Eigentümerin der gelieferten Produkte, bis der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat.
Zahlungsverpflichtungen gegenüber Johorse Europe im Rahmen einer Vereinbarung mit Johorse Europe, einschließlich
Behauptungen zu den Mängeln der Leistung.
2. Bis dahin kann sich Johorse Europe auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
3. Vor der Übergabe des Eigentums an den Kunden darf dieser es nicht verpfänden, verkaufen, veräußern oder anderweitig
die Produkte belasten.
4. Wenn Johorse Europe sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, wird der Vertrag aufgelöst und Johorse Europe hat das Recht
Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen verlangen.

Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.
2. Die Lieferung erfolgt bei Johorse Europe, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
3. Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
4. Bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Preises hat Johorse Europe das Recht, ihre Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Preis bezahlt ist.
vollständig bezahlt.
5. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde automatisch in Verzug, und er kann die verspätete Lieferung nicht durch
Johorse Europa.

Lieferfrist

1. Jede von Johorse Europe angegebene Lieferfrist ist indikativ und gibt dem Kunden nicht das Recht auf Auflösung
oder Schadensersatz, wenn diese Frist nicht eingehalten wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Die Lieferung beginnt, sobald der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen hat und eine
(elektronische) Bestätigung seiner Bestellung bei Johorse Europe.
3. Die Überschreitung der angegebenen Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Vertrag, es sei denn, Johorse Europe kann nicht innerhalb von 14 Tagen liefern, nachdem der Kunde ihn schriftlich dazu aufgefordert hat oder
wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben.

Tatsächliche Lieferung

Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.

Transportkosten

Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

Verpackung und Versand

1. Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt wird, muss der Kunde einen Vermerk von der
Spediteur oder Zusteller vor Erhalt des Produkts. In Ermangelung dessen kann Johorse Europe nicht stattfinden
für etwaige Schäden haften.
2. Kümmert sich der Kunde selbst um den Transport eines Produkts, muss er jede sichtbare Beschädigung der Produkte oder des
Verpackung vor dem Transport zu Johorse Europe, andernfalls kann Johorse Europe nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.
Schaden.

Versicherung
1. Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Gegenstände ausreichend gegen Feuer, Explosion und Wasser zu versichern und versichert zu halten
Schäden und Diebstahl:
gelieferte Waren, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind
Waren, die Eigentum von Johorse Europe sind und sich in den Räumlichkeiten des Kunden befinden
Waren, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden
2. Auf erstes Anfordern von Johorse Europe legt der Kunde die Police für diese Versicherungen zur Einsichtnahme vor.
3. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine CAR-Versicherung (Construction All Risk) abzuschließen und hat keinen Anspruch auf
den Ersatz von Schäden, die andernfalls durch diese Versicherung gedeckt wären, es sei denn, die Parteien haben vereinbart
andernfalls in schriftlicher Form.

Lagerung

1. Bestellt der Kunde Produkte später als zum vereinbarten Liefertermin, so liegt das Risiko eines Qualitätsverlustes ausschließlich beim Kunden.
Kunde.
2. Alle zusätzlichen Kosten, die durch den vorzeitigen oder verspäteten Kauf von Produkten entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Montage / Installation
Obwohl Johorse Europe bestrebt ist, alle Montage- und/oder Installationsarbeiten so gut wie möglich auszuführen, ist es nicht
keine Verantwortung dafür tragen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Umfang der Arbeiten akzeptiert
1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen und ähnlichen Entscheidungen rechtzeitig vorliegen.
2 Der vereinbarte Preis für die in Auftrag gegebenen Arbeiten umfasst nicht (sofern nicht ausdrücklich anders bestätigt)
Erd-, Ramm-, Schneid-, Abbruch-, Fundamentierungs-, Maurer-, Zimmerer-, Verputz-, Maler-, Tapezier-, Reparatur- oder sonstige Bauarbeiten jeglicher Art sowie die Kosten für den Anschluss an das Hauptabwassernetz, das Gas-, Wasser- oder Stromnetz.
die zusätzliche Hilfe für den Transport der Teile, die der Auftragnehmer nicht selbst bewältigen kann, sowie die erforderlichen Hebezeuge und Hebevorrichtungen.
Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an Gegenständen, die sich bei oder in der Nähe der Arbeit befinden.
die zusätzlichen Kosten für die Beseitigung, die mit der Art des zu entfernenden Materials zusammenhängen, wie z. B. bei gefährlichen Baustoffen und/oder chemischen Abfällen.

Änderungen an der beauftragten Arbeit

Alle Änderungen an den in Auftrag gegebenen Arbeiten, die sich entweder aus besonderen Anweisungen des Auftraggebers oder aus Änderungen des Entwurfs ergeben oder die dadurch verursacht werden, dass die gelieferten Daten nicht mit der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten übereinstimmen, oder durch Abweichungen von den veranschlagten Mengen, sind als Mehrkosten und als Minderkosten zu betrachten.
2. Die Mehrarbeit wird auf der Grundlage der preisbestimmenden Faktoren berechnet, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Mehrarbeit gelten. Minderleistungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbestimmenden Faktoren abgerechnet.
Erweist sich bei der Endabrechnung des Bauwerks die Summe der bereits abgerechneten und der noch abzurechnenden Auftragskürzungen als höher als die Summe der bereits abgerechneten und der noch abzurechnenden Auftragskosten, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 10 % der Differenz zwischen diesen Summen, es sei denn, der Antrag auf Auftragskürzungen wurde vom Auftragnehmer gestellt.

Montage

Die Montage wird zu den üblichen Tarifen durchgeführt. Das mit der Montage beauftragte Personal hat sich darauf zu beschränken, das vom Lieferanten gelieferte Material und/oder das in der Bestellung enthaltene Material zu montieren.
2. Der Lieferant haftet nicht für Montagearbeiten, die nicht Bestandteil der Bestellung sind.
3 Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten ohne Unterbrechung durchführen kann. Zu diesem Zweck muss der Kunde unter anderem dafür sorgen, dass der Raum, in dem die Tätigkeiten ausgeführt werden sollen, mit Gas, Wasser und Strom versorgt wird und dass er beheizt ist oder beheizt werden kann, es sei denn, die Art des Vertrags schreibt etwas anderes vor.
Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten und Gefahr dafür, dass für das Personal des Auftragnehmers geeignete Unterkünfte, ordnungsgemäße sanitäre Anlagen und Einrichtungen nach dem Arbeitsschutzgesetz zur Verfügung stehen und dass auf der Baustelle die erforderlichen verschließbaren, trockenen Lagerplätze für Materialien, Werkzeuge und sonstige Gegenstände vorhanden sind.
Kann die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht ordnungsgemäß und ohne Unterbrechung erfolgen oder verzögert sie sich aus anderen Gründen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten zum jeweils gültigen Tarif in Rechnung zu stellen.
5 Der Kunde trägt alle unvorhergesehenen Kosten, insbesondere
Kosten, die entstehen, weil die Versammlung nicht während der normalen Tageszeit stattfinden kann;
Reise- und Unterbringungskosten, die nicht im Preis inbegriffen waren.
6 Der Auftraggeber sollte bei der Fertigstellung der Arbeiten anwesend sein und sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten überzeugen.
7 Beanstandungen, die sich auf die Ausführung der Arbeiten oder deren Dauer nach der Abreise des Montagepersonals beziehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass er einen Mangel nach vernünftigem Ermessen bei der Fertigstellung der Arbeiten nicht entdecken konnte. In diesem Fall muss der Auftraggeber innerhalb von acht Tagen nach Entdeckung des Mangels eine schriftliche Reklamation beim Auftragnehmer einreichen und dem Auftragnehmer die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben, sofern die Meldung innerhalb der Garantiezeit erfolgt. Der Kunde muss angeben, worin der Mangel besteht und wann und wie er ihn entdeckt hat.

Fertigstellung

1 Ein Werk gilt als abgeschlossen
wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich mitgeteilt hat, dass die Arbeiten abgeschlossen sind und der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt hat;
acht Tage, nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk fertiggestellt ist, und der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb dieser Frist abgenommen hat;
mit der Inbetriebnahme des Werks durch den Kunden, wobei ein Teil des Werks als fertiggestellt gilt, wenn er in Gebrauch genommen wird.
2 Geringfügige Mängel, die innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung behoben werden können, stehen der Fertigstellung nicht entgegen.
Verweigert der Auftraggeber seine Zustimmung zu den Arbeiten, so dass diese nicht fertiggestellt werden können, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer hiervon schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Kann ein Teil aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht gleichzeitig mit der Lieferung geliefert werden, so kann die Lieferung dennoch erfolgen. Dies kann jedoch im Hinblick auf die Zahlungs- und Garantiebestimmungen berücksichtigt werden.

Bürgschaft

1. Wenn die Parteien eine Vereinbarung über Dienstleistungen getroffen haben, enthalten diese Dienstleistungen nur die bestmögliche Leistung.
Verpflichtungen für Johorse Europe, nicht Verpflichtungen für Ergebnisse.
2. Die Produktgarantie bezieht sich nur auf Mängel, die auf Herstellungs-, Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
3. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß und bei Schäden, die durch Unfälle, Veränderungen
Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden, oder wenn die Ursache des Fehlers nicht eindeutig festgestellt werden kann.
etabliert.
4. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind, geht über
an den Kunden, wenn diese Produkte rechtlich und/oder faktisch geliefert werden, zumindest in der Verfügungsgewalt des Kunden sind oder
eines Dritten, der das Produkt zum Nutzen des Kunden erhält.

Austausch

1. Der Austausch ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der Umtausch erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf gegen Vorlage der Originalrechnung
das Produkt in der Originalverpackung oder mit den noch am Produkt angebrachten Original-(Preis-)Schildern zurückgegeben wird
das Produkt nicht verwendet wurde
2. Rabattierte Artikel, Nichtregalartikel wie Lebensmittel, Sonderanfertigungen oder speziell für den Kunden angepasste Artikel
können nicht umgetauscht werden.

Durchführung des Abkommens

1. Johorse Europe führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den
Anforderungen an eine gute Arbeitsausführung.
2. Johorse Europe hat das Recht, die vereinbarten Leistungen (teilweise) durch Dritte erbringen zu lassen.
3. Die Ausführung der Vereinbarung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung der
möglicherweise im Voraus mit dem Kunden vereinbart.
4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass Johorse Europe rechtzeitig mit der Durchführung des Vertrages beginnen kann.
5. Hat der Auftraggeber nicht sichergestellt, dass Johorse Europe rechtzeitig mit der Durchführung des Vertrages beginnen kann, ist die
Daraus resultierende Mehrkosten und/oder Mehrstunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Informationspflicht des Kunden

1. Der Kunde wird Johorse Europe alle Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße
den Abschluss der Vereinbarung rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise.
2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen.
zur Verfügung, auch wenn sie von Dritten stammen, es sei denn, aus der Natur der Vereinbarung ergibt sich etwas anderes.
3. Wenn und soweit der Kunde dies verlangt, wird Johorse Europe die entsprechenden Unterlagen zurücksenden.
4. Stellt der Kunde nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß die Informationen, Daten oder Unterlagen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen von
Johorse Europe und die Ausführung der Vereinbarung verzögert sich dadurch, die daraus resultierenden Mehrkosten und zusätzlichen
Stunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Dauer der Dienstleistungsvereinbarung

1. Der Vertrag zwischen Johorse Europe und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, er
sich aus der Natur des Vertrages etwas anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2. Wurde ein befristeter Vertrag geschlossen, so wird er am Ende der Laufzeit stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.
Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monat(en), oder wenn ein
der Verbraucher kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat, wodurch der Vertrag endet
am Ende der festen Laufzeit.
3. Wenn die Parteien eine Frist für den Abschluss bestimmter Tätigkeiten vereinbart haben, handelt es sich dabei nie um eine strikte Frist, es sei denn
ausdrücklich und schriftlich anders festgelegt. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Kunde Johorse Europe eine schriftliche
eine angemessene Frist zur Beendigung der Tätigkeiten, bevor er entweder den Vertrag kündigen oder Schadensersatz verlangen kann.

Aufhebung des Vertrags auf unbestimmte Zeit

1. Der Kunde kann einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag jederzeit mit einer angemessenen Frist kündigen.
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
2. Ein Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
1 Monat.

Vertraulichkeit

1. Der Kunde behandelt alle Informationen, die er (in welcher Form auch immer) von Johorse Europe erhält, vertraulich.
2. Dasselbe gilt für alle anderen Informationen über Johorse Europe, die ihm bekannt sind oder von denen er vernünftigerweise annehmen kann, dass sie
dass sie geheim oder vertraulich sind oder von denen er erwarten kann, dass ihre Offenlegung Johorse Europe Schaden zufügen kann.
3. Der Kunde trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen aufbewahrt
Geheimnis.
4. Die in diesem Artikel beschriebene Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen:
die bereits veröffentlicht wurden, bevor der Kunde diese Informationen erhielt, oder die später veröffentlicht wurden
ohne dass dies auf eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht des Kunden zurückzuführen ist
die vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung veröffentlicht werden
5. Die in diesem Artikel beschriebene Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der zugrunde liegenden Vereinbarung und für eine
Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Ende.

Sanktionen

1. Verstößt der Kunde gegen die Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über Geheimhaltung oder geistiges Eigentum, so
verwirkt er im Namen von Johorse Europe ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von 1.000 €, wenn der Kunde ein Verbraucher ist
und € 5.000, wenn es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von 5 % des vorgenannten Betrags
für jeden Tag, an dem dieser Verstoß andauert.
2. Für die Verwirkung der in Absatz 1 genannten Geldbuße sind weder ein tatsächlicher Schaden noch eine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich.
Absatz dieses Artikels.
3. Die Verwirkung der in Absatz 1 genannten Geldbuße läßt die übrigen Rechte von Johorse unberührt
Europa, einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Geldbuße eine Entschädigung zu fordern.

Entschädigung

Der Kunde stellt Johorse Europe von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Produkten und/oder
Dienstleistungen von Johorse Europe.

Beanstandungen

1. Der Kunde hat ein von Johorse Europe geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung so schnell wie möglich auf mögliche
Unzulänglichkeiten.
2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von dem Produkt oder der Dienstleistung erwarten konnte
der Kunde Johorse Europe so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 1 Monat nach Vertragsabschluss, darüber informieren.
die Entdeckung der Unzulänglichkeiten.
3. Die Verbraucher müssen Johorse Europe innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels darüber informieren.
4. Der Kunde gibt eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel, so dass Johorse Europe in der Lage ist, zu reagieren
adäquat.
5. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.
6. Bezieht sich eine Beschwerde auf laufende Arbeiten, so kann dies auf keinen Fall dazu führen, dass Johorse Europe gezwungen wird, andere Arbeiten auszuführen.
Arbeit, als vereinbart wurde.

Kündigen

1. Die Inverzugsetzung durch den Kunden hat schriftlich gegenüber Johorse Europe zu erfolgen.
2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Johorse Europe tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.

Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden

Schließt Johorse Europe einen Vertrag mit mehreren Kunden ab, so haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch
für die gesamten Beträge, die Johorse Europe aufgrund dieser Vereinbarung zustehen.

Haftung von Johorse Europe

1. Johorse Europe haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
grobe Fahrlässigkeit.
2. Wenn Johorse Europe für einen Schaden haftet, so haftet sie nur für unmittelbare Schäden, die sich aus der Verwendung des Produkts ergeben oder damit zusammenhängen.
Unterzeichnung eines Abkommens.
3. Johorse Europe haftet niemals für indirekte Schäden, wie z.B. Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an
dritte Parteien.
4. Wenn Johorse Europe haftet, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der von einer abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung gezahlt wird und
bei fehlender (vollständiger) Zahlung des Schadens durch eine Versicherung ist die Höhe der Haftung auf den
(Teil der) Rechnung, auf die sich die Verbindlichkeit bezieht.
5. Alle Bilder, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und sind nur
annähernd und kann nicht zu einer Entschädigung und/oder (teilweisen) Auflösung der Vereinbarung und/oder Aussetzung der
keine Verpflichtung.
6. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die der Auftraggeber erleidet und die die unmittelbare und ausschließliche Folge eines dem Auftragnehmer zuzurechnenden Versäumnisses sind, mit der Maßgabe, dass nur solche Schäden ersetzt werden können, für die der Auftragnehmer versichert ist oder in Anbetracht der in der Branche vorherrschenden Praktiken vernünftigerweise hätte versichert sein müssen. Darüber hinaus ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von unserer Berufshaftpflichtversicherung gezahlt wird. Die folgenden Einschränkungen müssen berücksichtigt werden:
Nicht entschädigungsfähig sind Handelsverluste (Betriebsunterbrechung, Liegegelder und andere Kosten, Einkommensverluste und dergleichen), gleichgültig aus welchem Grund. Der Kunde sollte eine Versicherung abschließen, um solche Schäden zu decken, falls erforderlich.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden (gleich welcher Art), die durch oder während der Ausführung der Arbeiten oder der Montage von gelieferten Sachen oder Anlagen an Sachen, an denen gearbeitet wird, oder an Sachen, die sich in der Nähe der Baustelle befinden, verursacht werden, es sei denn, der Auftragnehmer ist dafür versichert.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen verursacht werden.
Der vom Auftragnehmer zu ersetzende Schaden wird gemildert, wenn der vom Auftraggeber zu zahlende Preis im Verhältnis zum Umfang des vom Auftraggeber erlittenen Schadens gering ist.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Verwendung von Zeichnungen, Mustern, Modellen oder Modellplatten oder anderen vom Auftraggeber übermittelten Gegenständen oder Daten frei und haftet für alle daraus entstehenden Kosten.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden infolge von Verlust, Diebstahl, Brand oder Zerstörung von Gegenständen, Werkzeugen und Materialien des Auftragnehmers, sobald diese sich auf der Baustelle befinden, sofern dies nicht auf ein Versäumnis des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Verfallsdatum

Jeder Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegenüber Johorse Europe verjährt in jedem Fall innerhalb von 12 Monaten nach
das Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.

Auflösung

1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Johorse Europe die Erfüllung seiner Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt.
Verpflichtungen, es sei denn, dieser Mangel rechtfertigt wegen seiner besonderen Art oder wegen Geringfügigkeit nicht die Kündigung
Bedeutung.
2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch Johorse Europe nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung
erst stattfinden, wenn Johorse Europe in Verzug ist.
3. Johorse Europe hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden aufzulösen, wenn der Kunde nicht vollständig oder rechtzeitig
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, oder wenn Umstände Johorse Europe berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der
der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Höhere Gewalt

1. Zusätzlich zu den Bestimmungen des deutschen BGB ist ein Mangel der Johorse Europe bei der Erfüllung der
eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden kann Johorse Europe in keiner Situation unabhängig vom Willen des Kunden zugerechnet werden
Johorse Europe, wenn sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise gehindert ist oder wenn
die Erfüllung der Verpflichtungen von Johorse Europe vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
2. Der in Absatz 1 genannte Fall höherer Gewalt gilt auch – aber nicht nur – für: den Ausnahmezustand (wie
wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Verzug und höhere Gewalt bei Lieferanten, Zustellern oder anderen
Dritte; unerwartete Störungen von Energie, Strom, Internet, Computer oder Telekommunikation; Computerviren, Streiks,
staatliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Witterungsbedingungen und Arbeitsniederlegungen.
3. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, aufgrund derer Johorse Europe eine oder mehrere Verpflichtungen nicht erfüllen kann
gegenüber dem Kunden, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Johorse Europe ihnen nachkommen kann.
4. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag auflösen
Vereinbarung ganz oder teilweise schriftlich zu ändern.
5. Johorse Europe schuldet im Falle höherer Gewalt keinen (Schadens-)Ersatz, auch wenn sie einen Anspruch auf
Vorteile, die sich aus der Situation höherer Gewalt ergeben.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Johorse Europe ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von geringer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden von Johorse Europe nach Möglichkeit mit dem Kunden im Vorfeld besprochen.
4. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn eine wesentliche Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen eintritt.
Bedingungen.

Übertragung von Rechten

1. Der Kunde kann seine Rechte aus einem Vertrag mit Johorse Europe nicht auf Dritte übertragen, ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von Johorse Europe.
2. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne des § 1 BGB.

Folgen der Nichtigkeit oder Ungültigkeit

1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
die Bestimmungen dieser Bedingungen und Konditionen.
2. Eine nichtige oder aufhebbare Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was Johorse
Europa bei der Ausarbeitung der Bedingungen zu diesem Thema im Sinn hatte.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

1. Auf alle Verträge zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
2. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das deutsche Gericht am Sitz von Johorse Europe zuständig.
zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

Aufgestellt am 01. Juli 2022.
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